Ich hat­te bei einer Ski­tour auf den Rau­ri­ser Sonn­blick auf ca. 2’700m plötz­lich mit star­ker Übel­keit und auch Krämp­fen in den Ober­schen­keln zu kämp­fen. Die Beschwer­den bes­ser­ten sich lang­sam, als ich im Tal auf mei­ne Grup­pe wartete.

Mei­ne Fra­ge:  Wie weiß ich, ob es bei mir an der Höhe liegt oder viel­leicht even­tu­ell ein zu schlech­ter Trai­nings­zu­stand. Ich bin in die­ser Sai­son ca 20 Ski­tou­ren gegan­gen, die­se aller­dings in gerin­ge Höhe ca. 1600 hm.

Antwort von Hoehenmedizin.org

Im Nach­hin­ein sind sol­che Dia­gno­sen immer schwer zu fäl­len. Übel­keit spricht sehr für die aku­te Berg­krank­heit, Krämp­fe in den Bei­nen eher nicht, obwohl die­se auch mit der all­mäh­li­chen Sau­er­stoff­knapp­heit, die auf die­sen Höhen beginnt, zusam­men­hän­gen kann. Falls Sie zum Bei­spiel eine arte­ri­el­le Ver­schluss­krank­heit haben, dann könn­te eine man­geln­de Durch­blu­tung als Schmer­zen (Krämp­fe) in den Bei­nen wahr­ge­nom­men wer­den. Wir ken­nen das bei star­ker Aus­prä­gung als “Schau­fens­ter­krank­heit”: Die Betrof­fe­nen kön­nen nur noch kur­ze Stre­cken gehen und han­geln sich beim Stadt­bum­mel von Schau­fens­ter zu Schau­fens­ter. Die­se die­nen dann als will­kom­me­ne Aus­re­de für Geh­pau­sen, da man sich die Waren dar­in anse­hen “möch­te”.

Nun, da Sie in der Lage sind, Ski­tou­ren zu machen, haben Sie zumin­dest kei­ne Schau­fens­ter­krank­heit (auf die­sen Höhen gibt es auch kei­ne Schau­fens­ter mehr). Nichts­des­to­trotz ist eine Durch­blu­tungs­stö­rung kurz­fris­tig nichts ande­res als Sau­er­stoff­man­gel der betrof­fe­nen Mus­keln und zeigt sich als Schmerz. Sehr anschau­lich ist das beim soge­nann­ten Kom­part­ment­syn­drom, wel­ches bei völ­lig gesun­den Lauf­sport­lern auf­tre­ten kann. Falls bei Ihnen also der Sau­er­stoff­druck auf 1’600m noch aus­rei­chend für die Ver­sor­gung der Bein­mus­ku­la­tur ist, dann könn­te das auf 2’700m nicht mehr der Fall sein.

Ich den­ke nicht, dass Ihr Trai­nings­zu­stand etwas damit zu tun hatte.

Hin­weis: Alle Namen wur­den aus recht­li­chen Grün­den von der Redak­ti­on geändert/entfernt.


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